Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schmeida Media GmbH
Stand: August 2024
1. Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns, der Schmeida Media GmbH (Geiersberg 21, 35578 Wetzlar, Amtsgericht Wetzlar HRB 9098, UST-ID Nr. DE367693982 vertreten durch Patrick Schmeida) und unserem Kunden, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung insbesondere für Verträge über die Erstellung von digitalen audiovisuellen Medien („Medien“). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden unsere Leistung an ihn vorbehaltslos ausführen.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.
(5) Soweit geschäftsnotwendig, sind wir befugt, die Daten des Kunden im Rahmen der Datenschutzgesetze per EDV zu speichern und zu verarbeiten.
2. Auftragserteilung
(1) Unser Leistungsangebot ist freibleibend. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Unterlagen, Präsentationen, Zeichnungen, Pläne, Kalkulationen etc. überlassen haben. Wir behalten uns an sämtlichen Unterlagen alle Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums vor.
(2) Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
(3) Die Annahme des Angebots erfolgt durch Auftragsbestätigung in Textform.
3. Auftragsproduktion
(1) Die Produktion der Medien erfolgt in Abstimmung mit und nach Freigabe durch den Kunden.
(2) Vorbehaltlich der vereinbarten Inhalte steht die Produktion der Medien in unserem freien künstlerischen Ermessen.
(3) Die Buchung von Models, Schauspielern, Sprecher etc. sowie das Besorgen benötigter Requisiten erfolgt in Auftrag und auf Kosten des Kunden durch uns.
(4) Sofern nicht anders vereinbart, werden die fertigen Medien auf einem von uns ausgewählten Webserver für die Dauer von 14 Tagen zum Herunterladen bereitgestellt. Der Kunde wird über die Bereitstellung per E-Mail informiert.
(5) Unabhängig von etwaigen Gewährleistungsansprüchen werden wir auf Anweisung des Kunden die Medien nachträglich bearbeiten und retuschieren. Eine Nachbearbeitung von bis zu 2 Stunden ist von der vereinbarten Vergütung umfasst. Die Nachbearbeitung muss innerhalb von 3 Monaten nach der Bereitstellung der Medien beauftragt werden.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung unserer Leistung erfolgt durch Zahlung einer Pauschalvergütung in der vereinbarten Höhe ggfls. zzgl. Umsatzsteuer in gültiger gesetzlicher Höhe.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart, wird diese Pauschalvergütung wie folgt fällig:
- 70 % mit Vertragsunterzeichnung,
- 30 % mit Beginn der Dreharbeiten.
(3) Sofern nicht von der vereinbarten Pauschalvergütung umfasst, hat der Kunde etwaige Nebenkosten, wie z.B. Reisekosten, Model- und Sprecherhonorare, Requisiten zu tragen.
(4) Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.
(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit von uns bestrittenen bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu erklären. Der Kunde ist ferner nicht berechtigt, seine ihm gegen uns zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen.
5. Mitwirkungspflichten und Freistellung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, uns freien und sicheren Zugang und Aufenthalt zu den Örtlichkeiten zu verschaffen. Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig erbracht werden, insbesondere hat er sämtliche erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie erforderliche Einwilligungen, z.B. des Eigentümers der Örtlichkeit und von abzubildenden Personen einzuholen.
(2) Der Kunde stellt uns von Ersatzansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruht.
(3) Der Kunde hat uns einen Ansprechpartner und einen Stellvertreter als Kontaktperson zu benennen. Die Kontaktperson ist verantwortlich und befugt, anfallende Entscheidungen für die Erstellung der Medien betreffenden Fragen in eigener Verantwortung zu treffen.
6. Leistungsfrist
(1) Die Leistungsfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme des Angebots angegeben.
(2) Der Beginn der von uns angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen und organisatorischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
7. Rechteübertragung, Urhebernennung und Referenz
(1) Sofern nichts anderes vereinbart, erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung die nachfolgenden Nutzungs- und Verwertungsrechte an den fertigen Medien:
– das Vervielfältigungsrecht zur Verwendung auf Bild- und Tonträgern und zur Speicherung auf Speichermedien jeglicher Art,
– das Verbreitungsrecht zur Verwendung der Medien für eigene Werbemaßnahmen,
– das Ausstellungs- und Vorführungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung zur Verwendung der Medien auf der Firmenwebseite und zur Verwendung in sozialen Netzwerken für eigene Werbemaßnahmen
(2) Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf der Kunde die Medien nicht bearbeiten. Der Kunde hat nicht das Recht, die eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsrechte auf Dritte zu übertragen.
(3) Wir sind berechtigt, die Medien mit unserem Urheberhinweis zu versehen. Der Kunde ist verpflichtet, uns als Urheber zu nennen soweit es angemessen und möglich ist. (4) Ferner steht uns das Recht zu, sämtliche erstellten Materialien nach Veröffentlichung durch den Kunden als Referenz unentgeltlich zu verwenden.
8. Prüf- und Rügeobliegenheit des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Medien nach Bereitstellung unverzüglich zu prüfen und, wenn sich ein Mangel ergibt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gelten die Medien als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Überprüfung nicht erkennbar war.
9. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt, die uns selbst oder unsere Erfüllungshilfen betrifft, ruhen unsere Leistungspflichten für die Dauer der Störung. Tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, in deren Folge uns ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
10. Haftung
(1) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nach gesetzlichen Vorschriften wie folgt:
(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens summenmäßig begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.
(c) in allen übrigen Fällen nicht für sonstige Vermögensschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn des Kunden.
(3) Für Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
11. Verjährung
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer Leistungen sowie für Ansprüche wegen unserer Haftung beträgt ein Jahr ab Bereitstellung. Dies gilt nicht, soweit längere Fristen gesetzlich vorgeschrieben sind sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
12. Geheimhaltung
(1) Beide Parteien werden vertrauliche Informationen, insbesondere zugänglich gemachte Konzepte, Präsentationen, Planungen, Kalkulationen, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Unterlagen und sonstiges Know-How, gleich welchen Inhalts, sowie visuell durch Besichtigung von Anlagen/Einrichtungen erlangte Informationen (nachstehend insgesamt: „Informationen“ genannt) über die sie im Rahmen der geschäftlichen Beziehung von der anderen Partei Kenntnis erhalten, während der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vertraulich behandeln, insbesondere nicht an Dritte weitergeben oder unbefugt für eigene Geschäftszwecke verwerten. Die Parteien werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen auferlegen.
(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die
- zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung der anderen Partei bereits außerhalb des Vertragsverhältnisses vorbekannt sind,
- selbst entwickelt oder rechtmäßig von Dritten erworben worden sind,
- allgemein bekannt oder Stand der Technik sind oder
- vom Vertragspartner, von dem sie stammen, freigegeben worden sind.
(3) Die Parteien halten die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn ihnen Zugang zum Betrieb oder zu informationstechnischen Einrichtungen der anderen Partei gewährt wird. Sie stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass auch ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen einhalten.
13. Unterauftragnehmer Wir sind berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden zur Erfüllung unserer Verpflichtungen ganz oder teilweise Unterauftragnehmer einzusetzen.
14. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
(2) Für diese Allgemeinen Geschäftsbeziehung und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis mit unserem Kunden ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Wetzlar. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.